Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ab 01. Februar 2023 gibt es wieder Lockerungen hinsichtlich der Coronaregelungen. Diese betreffen jedoch nicht stationäre Pflegeeinrichtungen.

 

Deshalb gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen von FFP2 Masken für Beschäftigte und Besucher und das Erbringen von Testnachweisen.

 

Dr. Markus Brückel

 

Durch unsere regelmäßigen Schnelltestungen von Personal sowie Bewohnern haben wir heute positive Fälle im Hauptgebäude identifizieren können.

 

Die derzeit kursierende Omikron-Variante besitzt zwar eine hohe Übertragbarkeit und verursacht häufig auch symptomatische Krankheitsverläufe, aber führt in der Regel nicht zu schweren Erkrankungen.

 

Entsprechende Schutzmaßnahmen wurden bereits in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt getroffen.

 

Geplante Besuche müssen nach wie vor angemeldet und mit der Sozialen Betreuung abgestimmt werden, da aktuell jeder Fall einzeln bewertet werden muss, ob ein Besuch derzeit möglich ist oder nicht.

 

Dr. Markus Brückel

Bereits vor 10 Tagen konnten wir bei unseren regelmäßigen Testungen eine Coronaerkrankung bei 3 Bewohnern aus dem Nordbau nachweisen, die nach Ansicht des Gesundheitsamts von einem ambulanten Besucher aus dem Krankenhaus reingetragen wurde.

 

Soweit möglich, wurden die Angehörigen umgehend über den Gesundheitszustand und die Lage im Nordbau informiert.

 

Derzeit sind sehr viele Bewohner und Mitarbeiter im Nordbau infiziert. Wir geben dennoch weiterhin unser Bestes, um die bestmögliche Versorgung unserer Bewohner sicherzustellen.

 

Dr. Markus Brückel

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) wurde bis zum 22.08.2022 verlängert.

 

Die Schutz- und Hygienemaßnahmen (Händedesinfektion, Abstand, ..), Maskenpflicht sowie Testpflichten bleiben unverändert bestehen.

 

Dr. Markus Brückel

 

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Angehörige,

 

mit der Änderung der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) fällt nun offiziell die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in unserer Einrichtung weg. Neuer Standard ist nun die medizinische OP-Maske. Gerne können Sie natürlich weiterhin eine FFP2-Maske zum Schutz Ihrer Lieben tragen.

 

Weiterhin gelten auf jeden Fall die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen (Händedesinfektion, Abstand, ..) sowie das Vorlegen eines negativen Testergebnnisses. Hierbei hat ein durchgeführter PCR-Test eine Gültigkeit von 48 Stunden, ein durchgeführter PoC-Test eine Gültigkeit von 24 Stunden.

 

Vorläufig gelten diese Regelungen bis zum 25. Juni.

 

Dr. Markus Brückel

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Angehörige,

 

nachdem alle unsere getesteten Bewohner und Mitarbeiter heute negativ waren, haben wir endlich die Bestätigung vom Gesundheitsamt erhalten: Wir sind coronafrei!

Damit werden nun auch alle vom Gesundheitsamt angeordneten Maßnahmen wie das Aussetzen von Besuchen und Gruppenaktivitäten etc. aufgehoben.

 

Glücklicherweise hatten zwar alle vorher infizierten Bewohner keine bis milde Symptome, dennoch wäre es unverantwortlich durch die aufgehobenen Maßnahmen deren Gesundheit leichtfertig aufs Spiel setzen.

Daher werden wir auch weiterhin regelmäßige Selbsttests sowie gehobene Hygienestandards aufrechterhalten, um uns und unsere Bewohner bestmöglich zu schützen.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Dr. Markus Brückel