Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Schweinfurt wurde darum gebeten, noch einmal alle Besucher von Bewohnern dringend auf die gültige Allgemeinverfügung für den Landkreis Schweinfurt hinzuweisen:
Wir bitten im Interesse der Gesundheit der uns anvertrauten Bewohner und Beschäftigten diese Regelungen strikt zu beachten.
Dr. Markus Brückel
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Angehörige,
wir haben uns schon sehr früh bemüht, Schnelltests für unsere Einrichtung zu beschaffen und unsere Pflegefachkräfte durch die Oberlandpraxis in Stadtlauringen unterweisen lassen.
Seit vergangener Woche verfügen wir über Schnelltests, die erst einmal für 30 Tage ausreichend sind, um alle unserer Bewohner und Mitarbeiter mehrmals in diesem Zeitraum zu testen. Unsere Pflegefachkräfte sind bereits mehrheitlich im Umgang mit den Schnelltest von der Oberlandpraxis Stadtlauringen unterwiesen.
Diese Schnelltests sind eine große Hilfe beim Ausschluss von etwaigen Corona-Erkrankungen, wenn ein Bewohner oder Mitarbeiter Erkältungssymptome zeigen sollte. In nur 15 Minuten nach der Probenentnahme hat man das Ergebnis vorliegen und kann, schlimmstenfalls, entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Damit einher gehen neben erheblichen Sach- und Personalkosten auch zusätzliche hygienische Maßnahmen und ein erhöhter Dokumentationsaufwand, da wir jeden erfolgten Test dokumentieren und den Grund und das Ergebnis der Testung wöchentlich ans Gesundheitsamt Schweinfurt senden müssen. Allerdings nehmen wir zum Schutz unserer Bewohner und Mitarbeiter diesen Mehraufwand gerne in Kauf!
Seien Sie sich sicher, dass wir weiterhin unser Bestes geben, um Corona von unserer Einrichtung fernzuhalten.
Dr. Markus Brückel
Nach Berechnungen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat der Landkreis Schweinfurt mit dem heutigen Tage, 13.10.2020, die 7-Tages-Inzidenz (Neuinfizierte mit COVID-19) überschritten.
Aus diesem Grund wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 14.10.2020 um 0 Uhr bis vorläufig 21.10.2020 gültig ist.
Diese beinhaltet neben einigen allgemein gültigen Reglungen auch die Bestimmung, dass absofort nur noch eine Person aus dem nahen Personenkreis (Ehegatten, Geschwister, ..) einen Bewohner besuchen darf.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Dr. Markus Brückel
Dr. Markus Brückel